Wann kann eine osteopathische Behandlung hilfreich/sinnvoll sein?

Eine osteopathische Behandlung kann den Tierarzt nicht ersetzen. Sie soll und muss ergänzend und in Übereinkunft mit dem Veterinär stattfinden. Auch ist eine Zusammenarbeit mit Hufschmied und Sattler in der Regel notwendig und gewünscht.


Bei folgenden Beschwerdebildern kann eine Behandlung helfen:

  • bei Widersetzlichkeit auf die Reiterhilfen
  • bei jeglichen Schmerzanzeichen des Bewegungsapparates
  • bei Taktfehlern in den verschiedenen Gangarten
  • bei Lahmheiten unterschiedlicher Herkunft (nach Abklärung durch den Tierarzt)
  • bei einem Pferd, das ungern die Beine aufnehmen lässt (Hufe geben)
  • bei einseitiger Kopf- und/oder Schweifschiefhaltung in Ruhe und bei der Arbeit
  • bei Steifheit des Halses
  • nach einem schweren Sturz, auch wenn keine Verletzung sichtbar ist
  • bei einem Abfall der Leistungsfähigkeit
  • bei unerklärbaren Verweigerungen am Hindernis
  • nach Komplikationen beim Abfohlen


Weitere Gründe einen Pferdeosteotherapeuten zur Rate zu ziehen:

  • nach einer Erkrankung, sofern danach Bewegungsveränderungen bestehen
  • nach einer Operation, um eine bestmögliche Rehabilitation zu ermöglichen
  • ein jährlicher Check-Up ist sinnvoll, damit sich beginnende Funktionsstörungen nicht manifestieren

 

Kontraindikationen werden in absolute und relative Kontraindikationen unterschieden. Damit schon im Vorfeld absolute Kontraindikationen ausgeschlossen werden können, ist ein Gespräch/Telefonat sinnvoll. Dies gilt insbesondere bei Folgendem:

  • alte Pferde mit Verdacht auf arthrotische Veränderungen
  • Blutungen
  • Frakturen
  • Kissing spines
  • Tumore



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